Der Personalnotstand in Krankenhäusern und Altenheimen wird mit einem neuen Ausbildungsweg verhindert werden. Ab 2018 werden Altenpfleger, Krankenpfleger und Kinderrankenpfleger einen einheitlichen Ausbildungsweg gehen, der drei Jahre dauert. Nach der staatlichen Abschlussprüfung führen die Fachkräfte die Berufsbezeichnung "Pflegefachmann" oder "Pflegefachfrau".
Das Bundesgesundheitsministerium hat gemeinsam mit dem Familienministerium den Gesetzentwurf erarbeitet. Das Pflegeberufegesetz soll den gestiegenen Ansprüchen an Pflegekräfte und auf die veränderten Pflegebedarfe gerecht werden. Beispiel: Die Pflegefachkräfte müssen in Altenheimen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen, während eine Pflegekraft im Krankenhaus Kenntnisse in der Versorgung Demenzkranker braucht.
Bislang mussten Altenpflegekräfte Schulgeld für ihre Ausbildung zahlen. Das entfällt in Zukunft. Alle Auszubildenden in der Pflege erhalten künftig eine Vergütung.
Mit der neuen Pflegeausbildung setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrags um. Eine Reform der Ausbildungswege war seit Jahren von der Pflegebranche gefordert worden. Die Kommentare aus der Praxis sind auch überwiegend positiv: Der Pflegeberuf wird nun erheblich attraktiver. Es kommt ein Gesetz, das den Anforderungen des Pflegeberufs gerecht wird und damit auch einen Beitrag zur Versorgung der Menschen leistet. Insbesondere die Altenpflege wird aufgewertet. Auch die ungleiche Behandlung bei der tariflichen Entlohnung, die es derzeit bei den einzelnen Pflegeberufen gibt, dürfte bald der Vergangenheit angehören.
Wer in der Pflege Karriere machen möchte, kann künftig auch ein dreijähriges Studium absolvieren. Das neue Studienfach wird den wissenschaftlich aktuellen Stand zur Pflege vermitteln und auch zum Dienst am Menschen qualifizieren. Am Ende dürfen die Fachkräfte den Titel Pflegefachfrau oder Pflegefachmann mit akademischem Grad führen.
Die drei großen Bereiche, um die es im Pflegeberufe Gesetz geht, sind die
- Krankenpflege,
- Kinderkrankenpflege,
- Altenpflege.
Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Das ist auch gut so. Wichtig dabei ist, den Jahren Leben zu verleihen, ein Altwerden in Würde zu erleben, auch wenn man auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen ist. Der soziale Staat der Bundesrepublik Deutschland hat zur Aufgabe, die Voraussetzungen für ein Alter in Würde zu schaffen.
Das neue Pflegeberufegesetz regelt die Ausbildung zum Altenpfeger neu.
Die Kinderkrankenpflege ist aus der allgemeinen Krankenpflege hervorgegangen und bildet ein selbständiges Teilgebiet der Krankenpflege und ist ein selbständiger Ausbildungsberuf: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in. Die Ausbildung wird bald ebenfalls im Pflegeberufegesetz geregelt sein.
Bei der der Heilerziehungspflege handelt es sich um einen seit Jahrzehnten existierenden, eigenständigen, sozialpädagogisch-ganzheitlich ausgerichteten Beruf. Die Anteile an Pflege in der Ausbildung variieren jedoch aufgrund der unterschiedlichen Richtlinien der Bundesländer stark. In NRW beispielsweise ist die Fachrichtung Heilerziehungspflege ein Bildungsgang in den Fachschulen des Sozialwesens und nicht des Gesundheitswesens.
Heilerziehungspfleger(innen) sind daher nur bedingt und nicht grundsätzlich Pflegefachkräfte, also nicht gleichgestellt mit examinierten Alten- bzw. Kranken- und Gesundheitspflegern.
Heilerziehungspflege ist ein ein selbständiger Ausbildungsberuf. Die Schwerpunkte der Ausbildung liegen im Bereich der Erziehung (auch Musikerziehung, Gestaltungserziehung, Gesundheitserziehung), der Pädagogik, der Psychologie, Logopädie, Psychomotorik und natürlich auch der Krankenpflege. Es ist trotz der Vielseitigkeit keine therapeutische Ausbildung.
Das förmliche Gesetzgebungsverfahren für das Pflegeberufsgesetz ist im Dezember 2015 gestartet. Das Gesetz wird im Jahr 2016 verabschiedet werden. Die neue Pflegeausbildung kann jedoch nicht unmittelbar mit Verabschiedung des Gesetzes beginnen. Es sind zuvor weitere Voraussetzungen zu schaffen. Es müssen notwendige ergänzende Rechtsverordnungen erlassen werden und die Arbeit der im Gesetz vorgesehenen Fachkommission, die die Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen mit Musterrahmenausbildungs- und lehrplänen unterstützen, muss beginnen Schließlich muss das neue Finanzierungssystem auch organisatorisch umgesetzt werden.
Das Gesetz wird daher gestuft in Kraft treten. Am 01.01.2018 beginnt der erste Ausbildungsjahrgang.
Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe haben so hinreichend Zeit, um sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Für bestehende Pflegeschulen und das vorhandene Personal sind zudem umfassende Übergangsund Bestandsschutzregelungen vorgesehen.