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Altenpfleger pflegen und betreuen alte Menschen in Altenheimen oder Pflegeheimen (stationäre Pflege) oder in derWohnung der alten Menschen (ambulante Pflege). Altenpfleger arbeiten auch in Rehakliniken, Tagesstätten, in geriatrischen Krankenhäusern und freiberuflich.
Der Beruf der Altenpflegerin ist die weibliche Entsprechung zum Beruf des Altenpflegers.
Das Berufsbild der und die Ausbildung zur Altenpflegerin sind im Altenpflegegesetz geregelt. Das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz) ist am 1. August 2003 in Wirksamkeit getreten.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Zulassung und der Ausbildung der Altenpflegerinnen zukam.Die auf einer 3jährigen Ausbildung beruhenden Berufsabschlüsse zur Altenpflegerin werden bundesweit anerkannt.
(Achtung: Für die Ausbildung zur Altenpflegehelferin gilt dies nicht, da die Ausbildung zur Altenpflegehelferin Länderangelegenheit ist).
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin, also die Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV, stammt aus dem Jahr 2002.
Für das Jahr 2015 ist die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung in einem Pflegeberufe-Gesetz geplant.
Sowohl das Altenpflegegesetz als auch die Altenpflege-Ausbildungs-und Prüfungsverordnung haben das Krankenpflegegesetz in der Fassung von 2003 zum Leitbild.
Die Altenpflege hat die Betreuung und Pflege von alten Menschen zum Thema.
Florence Nightingale ist wohl die historisch berühmteste Altenpflegerin. Sie erwarb sich Verdienste um die Einführung einer professionellen und planmäßigen Krankenpflege. Sie war zur Zeit des Krimkriegs, dem ersten modernen Stellungskrieg der Geschichte, tätig. Aus dem Krimkrieg gingen viele britische Soldaten als verwundet oder kriegsversehrt hervor.
Die Altenpflege wird vielfach in Altenheimen, Seniorenheimen und Pflegeheimen erbracht. Sie nennt sich dann stationäre Pflege. Wird die Altenpflege in der eigenen Wohnung erbracht, so nennt sie sich ambulante Pflege. Die ambulante Altenpflege kann durch einen professionellen Pflegedienst oder durch Angehörige oder andere Privatpersonen erfolgen. Das Essen auf Rädern ist Bestandteil dieser ambulanten Pflege.
Finanziert wird die Altenpflege aus der Pflegeversicherung. Dies allein reicht jedoch oft nicht aus, um die Pflegekosten zu decken (insbesondere bei einer Heimunterbringung). Die Kosten sind dann bei eigenem Einkommen oder Vermögen von dem Pflegebedürftigen aufzubringen, ansonsten von dem jeweils zuständigen Sozialhilfe-Träger.
Die Begriffe Demenz und Palliation oder palliative Pflege hört man oft im Zusammenhang mit dem Begriff Altenpflege. Demenz ist die Bezeichnung für einen geistigen Zustand, Palliation oder palliative Pflege steht für die Behandlungsmethoden im Hospiz. Die zu pflegende Person in der stationären Altenpflege wird mit ihrem Namen benannt; oft heißt sie auch Heimbewohner, Heimbewohnerin oder einfach nur Bewohner. Nicht korrekt ist die Bezeichnung Patient.
In der ambulanten Pflege hört man oft die Bezeichnung Kunde. Dies hat den Grund in der Tatsache, dass die Senioren individuell ausgewählte und speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Pflegemaßnahmen durch Vertragsabschluss ordern und bezahlen.
Andere Bezeichnungen sollten nicht verwendet werden.
Die pflegebedürftigen Personen werden von Fachpersonal versorgt: ausgebildete Altenpfleger oder Altenpflegerinnen, Altenpflegehelfer oder Altenpflegehelferinnen, Pflegehelfer oder Pflegehelferinnen, Sozialpädagogen oder Sozialpädagoginnen, Ergotherapeut oder Ergotherapeutinnen sowie angelernten Helfern oder Helferinnen.
Ein bekannter Name im Zusammenhang mit der Altenpflege ist Monika Krohwinkel. In vielen Altenheimen wird nach ihrem Pflegeleitbild gearbeitet.