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Wie sieht nun der Beruf des Krankenpflegers oder der Krankenpflegerin (Krankenschwester) im Einzelnen aus.
Kurz gesagt: sie pflegen, betreuen und beobachten Patienten in stationären Einrichtungen oder im ambulanten Bereich. Ihre Aufgaben liegen in der eigenständigen Grund- und Behandlungspflege. Das bedeutet, dass sie Patienten z.B. waschen und betten, ihnen Verbände wechseln oder ihnen nach ärztlicher Anordnung Medikamente verabreichen. Weiter: sie sind Assistenten bei ärztlichen Untersuchungen und operativen Eingriffen, sie bedienen und überwachen medizinische Apparate und begleiten den Arzt oder die Ärztin auf Visiten. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sind auch mit bei der Erstellung von Pflegeplänen, deren Auswertung sowie der Pflegedokumentation betraut. Schließlich beraten sie Patienten und helfen, deren Selbstständigkeit zu fördern.
Synonyme der offiziellen Berufsbezeichnungen sind:
Krankenpfleger/in
Pflegefachkraft (Gesundheits- und Krankenpfleger/in)
Krankenschwester/-pfleger (Vorläuferberuf, dessen Ausbildungsregelungen Ende 2003 aufgehoben wurden)
Stationsschwester/-pfleger(in Ostdeutschland noch verbreitet)
Berufsbezeichnungen in englischer Sprache:
- Hospital nurse (m/f)
- Registered nurse (m/f)
- Registered General Nurse (m/f)
- Staff nurse (m/f)
Berufsbezeichnung in französischer Sprache: - Infirmier/Infirmière In England und Frankreich haben diese Berufe allerdings andere Inhalte, setzen andere Abschlüsse voraus, sind also mit dem deutschen Berufsbild nicht vergleichbar.
Das Berufsbild des Gesundheits- und Krankenpflegers / der Gesundheits- und Krankenpflegerin lässt sich wie folgt charakterisieren:
Die Menschen beim Gesundwerden begleiten! Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sorgen dafür, dass den Patienten die richtige Pflege erhalten und sie so rasch wie möglich wieder gesund werden. Kernpunkt der Aufgabe ist, die anvertrauten Patienten zu beobachten, deren Bedürfnisse zu erkennen und darauf einzugehen. Um den Gesundungsverlauf festzustellen, achten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen auf Aussehen, Schlaf und Appetit der Patienten, sie messen regelmäßig Blutdruck, Puls, Temperatur und Körpergewicht, sie analysieren die Daten, dokumentieren diese systematisch und informieren die behandelnden Ärzte. In ihren Aufgabenbereich fällt auch das Erstellen von Pflegeplänen. Dabei überwachen sie deren Verlauf und modifizieren sie falls erforderlich.
Sie helfen den Patienten beim Aufstehen, bei der Körperhygiene, beim Toilettengang oder bei der Einnahme der Mahlzeiten. Sie betten bewegungsunfähige Patienten fachgerecht und verhindern Beschwerden, die durch langes liegen entstehen.
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sind ein Bindeglied zwischen Patient und Arzt. Sie begleiten die Ärzte der Station bei Ihren Visiten. Sie teilen den Ärzten die von ihnen beobachteten Daten mit, dokumentieren ärztliche Verordnungen, verabreichen Medikamenten nach ärztlicher Anweisung. Sie setzen Spriten, führen Wundversorgung durch, legen Schienen und Verbände an. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen führen Blutentnahmen durch, helfen bei Transfusionen und Infusionen, sie leisten vorbereitende Arbeit bei ärztlichen Untersuchungen und Operationen, sie assistieren den Ärzten. Sie bedienen oder überwachen medizinisch-technische Apparaturen, etwa Beatmungsgräte.
Der Beruf verlangt eine schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbewusstsein, ein gewisses technisches Verständnis, die Bereitschaft zu Schichtdiensten und Wochenendarbeit.
Wie nun die seit 2004 eingeführte neue Berufsbezeichnung verdeutlicht, arbeiten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nicht nur in der Krankenpflege im engeren Sinn, sondern auch in der Gesundheitspflege, dort im Bereich der Gesundheitserziehung und Gesundheitvorsorge und Gesundheitsnachsorge. Es gilt, das Bewusstsein der Patienten für eine gesunde Lebensweise zu wecken. Es erfolgt eine Beratung, etwa, wie ärztliche Verordnungen umgesetzt werden können und Krankheitsrückfälle vermieden werden können. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen arbeiten hierbei außer mit Ärzten auch mit Psychologen, Physiotherapeuten und Logopäden zusammen und stehen auch hier als Bindeglied zwischen Patient und medizinischer Fachkraft.
Einfühlungsvermögen, psychische Belastbarkeit sind hier sozusagen Berufsvoraussetzungen.
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen haben ihr Einsatzgebiet auch im Verwaltungsbereich. Dort haben sie Patientenakten zu führen, Untersuchungstermine zu planen oder etwa den Arzneimittelbestand zu verwalten. Sie können auch Ansprechpartner für Gesundheits- und Krankenpflegeschülern in deren praktischer Ausbildung sein.
Beispielhafte Auflistung von Tätigkeiten:
Grundpflege bei pflegebedürftigen Personen:
- Hilfe bei Körperpflege und Verrichtungen des täglichen Lebens, wie Waschen oder Baden, Haarwaschen, Hilfe beim Aufstehen und Gehen
- Hilfe beim Betten und Lagern, Lagerungshilfsmittel anwenden, vorbeugende Maßnahmen gegen Dekubitus oder Thrombose treffen
- das Essen reichen und Hilfe beim Essen und Trinken
Behandlungspflege und speziellen Pflege:
- Daten des Patienten feststellen, etwa nach Operation oder Therapie hinsichtlich Aussehen, Bewusstseinslage, Appetit, Schlaf u.a. beobachten; Puls, Blutdruck, Temperatur, Körpergewicht messen)
- körperliche, seelische und soziale Bedürfnisse und Probleme der Patienten feststellen und beurteilen
- ärztliche Verordnungen ausführen, z.B. Medikamente und Injektionen verabreichen
- Infusionen, Blutentnahmen, Punktionen, Transfusionen, Spülungen durchführen oder dabei helfen
- Wunden versorgen
- Schienen und Verbände anlegen
- Durchführung von physikalische Maßnahmen etwa Bestrahlungen, medizinische Bäder, Inhalationen
- Vorbereitung der Patienten auf operative, therapeutische oder sonstige Maßnahmen und Betreuung der Patienten bei der Durchführung dieser Maßnahmen
- Nachtwachen
- Hilfe bei Notfällen - Pflege und Betreuung von Patienten in Fachabteilungen, etwa in der Chirurgie (postoperative Pflege), in der Infektionsabteilung, in der Inneren Medizin, Psychiatrie, Gynäkologie, Orthopädie
- Sterbebegleitung, Versorgung von Verstorbenen
Zusammenarbeit mit Ärzten:
- Teilnahme an Besprechungen und Visiten
- Vorbereitung von Untersuchungen und Operationen
- Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen, etwa bei OPs
Planung, Koordinierung, Anpassung und Dokumentation von Pflegemaßnahmen:
- Ermittlung des Pflegebedarfs
- Erstellung von Pflegeplänen
- Stationsführung
- Pflege und Behandlung in Zusammenarbeit mit z.B. medizinischen, therapeutischen Fachkräften koordinieren
- Dokumentation von Pflegemaßnahmen und Beobachtungen: in Patientenkurven, Pflegeprotokollen und sonstigen Patientenakten, i.d.R. elektronisch (PC)
- Austausch mit anderen Fachkräften
- Mitwirkung bei der Patientenaufnahme
- Organisation der Pflegeüberleitung zwischen verschiedenen Pflegeeinrichtungen oder zwischen Klinik und häuslicher Pflege
- Mitwirkung bei der Qualitätssicherung
Organisieren und Verwalten:
- Schreiben von Pflegeberichten
- elektronische (PC) pflegedienstbezogene Abrechnungs-, Organisations- und Verwaltungsarbeiten
- Ordern von Essen und Material, Überwachung
- Verwalten des Arzneimittelbestandes
- Versorgung des Patienteneigentums
- Hilfe bei hygienischen und seuchenhygienischen Maßnahmen sowie Sterilisation und Desinfektion
Aus- und Fortbildung:
- fachliche Anleitung und Betreuung der Fachschüler/innen in der praktischen Ausbildung
- Mitwirkung an Fortbildungen
Beraten und Anleiten:
- Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, Information der Patienten und Angehörige über gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und Anleitung zur Selbsthilfe
- Anleitung und Betreuung der Krankenpflegeschüler/innen, Praktikanten/Praktikantinnen und Hilfskräfte
- Zusammenwirken mit dem medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegeversicherung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit
- Beratung der Krankenkassen über die Nutzung von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln
- Beratung bei der behindertengerechten Einrichtung bzw. der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen
individuelle psychosoziale Hilfestellung leisten
- Aufbau von Vertrauensverhältnissen
- moralischen Beistand leisten
- Information von Patienten und Angehörigen